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15.05.2023
Mit dem Mietwagen ins Ausland
Sie wollen auch im Urlaub flexibel und unabhängig sein und benötigen deshalb einen Mietwagen? Die OPEL RENT Autovermietung bietet Ihnen unte...mehr
Mit dem Mietwagen ins Ausland
Sie wollen auch im Urlaub flexibel und unabhängig sein und benötigen deshalb einen Mietwagen? Die OPEL RENT Autovermietung bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Grundsätzlich ist dabei eine Abstimmung mit der jeweiligen Mietstation erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie ins Ausland einreisen wollen, geben Sie dies immer bei Ihrer Buchung mit an. Auch wenn der Grenzübertritt ggf. erlaubt ist, sind Sie dazu verpflichtet, OPEL RENT aktiv darüber zu informieren, wenn Sie planen, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.
Besonderheiten für Fahrten ins Ausland
Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreise in andere Länder über Besonderheiten im Straßenverkehr. Der Mieter selbst ist für die Einhaltung der länderspezifischen Verkehrsordnungen und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten, Maut- und Straßenbenutzungsgebühren verantwortlich. Diese sind nicht Vertragsbestandteil und vom Mieter zu zahlen.
Kann der Mietwagen in einem anderen Land zurückgegeben werden?
Nein. Einwegmieten sind nicht vorgesehen. Der Mietwagen muss immer an der Abholstation zurückgegeben werden.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie ins Ausland einreisen wollen, geben Sie dies immer bei Ihrer Buchung mit an. Auch wenn der Grenzübertritt ggf. erlaubt ist, sind Sie dazu verpflichtet, OPEL RENT aktiv darüber zu informieren, wenn Sie planen, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.
Besonderheiten für Fahrten ins Ausland
Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreise in andere Länder über Besonderheiten im Straßenverkehr. Der Mieter selbst ist für die Einhaltung der länderspezifischen Verkehrsordnungen und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten, Maut- und Straßenbenutzungsgebühren verantwortlich. Diese sind nicht Vertragsbestandteil und vom Mieter zu zahlen.
Kann der Mietwagen in einem anderen Land zurückgegeben werden?
Nein. Einwegmieten sind nicht vorgesehen. Der Mietwagen muss immer an der Abholstation zurückgegeben werden.
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