Mit dem Auto ins Ausland.

Verkehrsvorschriften im Ausland

Andere Länder - andere Sitten.

Die Vorschriften im Straßenverkehr der einzelnen Länder wechseln wie die Landesfarben. Auch wenn Vieles vergleichbar oder ähnlich ist, der Teufel steckt doch oft im Detail. Um in der kostbarsten Zeit des Jahres kein teures Lehrgeld zahlen zu müssen, haben wir hier ein paar sinnvolle Tipps für Sie zusammengetragen.

 

Information von ganz oben

Offizieller und neutraler und vermutlich auch kompetenter geht es nicht: Informationen, Tipps und Antworten auf Fragen zu einer Auslandsreise gibt es beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.

  • Wo erhalte ich medizinische Hinweise (z.B. Impfvorschriften) für mein Reiseland?
  • Wo finde ich Informationen über die Mitnahme von Haustieren?
  • Bin ich im Ausland krankenversichert?
  • Wo erhalte ich Auskünfte über Bestimmungen im Straßenverkehr in meinem Urlaubsland?

Dies ist nur ein ganz kleiner Auszug von Fragen, die auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de klar und übersichtlich beantwortet werden. Aber auch Reisewarnungen und Sicherheitshinweise finden Sie dort - in heutiger Zeit ein wichtiger Bestandteil für jede Reisevorbereitung.
Genauso zeitgemäß wie die persönliche Sicherheit ist natürlich auch die Gewissheit, dass das Reiseunternehmen Ihre geplante Reise überhaupt noch durchführt:

Reiseveranstalter

Wie kann ich mich vor einer plötzlichen Insolvenz meines Reiseveranstalters schützen?

Hier antwortet das Auswärtige Amt:
„Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) empfiehlt allen Kunden von Reiseveranstaltern, bereits bei der Anzahlung ihrer Reise auf die Aushändigung eines "Sicherungsscheins für Pauschalreisen" zu bestehen. Dieser Sicherungsschein muss solange gültig sein, bis die entsprechende Reise abgeschlossen und der Betreffende zurückgekehrt ist. Mit diesem Dokument können Kunden im Falle der Insolvenz des Veranstalters direkt von der Versicherung die Rückerstattung ihrer Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen einfordern.“

Rundum gut versichert? Bei Reisenversicherungen sparen...

Rundum versichert auf Reisen?

Informiert man sich bei den Versicherungen direkt, welche Versicherung(en) nun wirklich wichtig für einen Urlaub im Ausland sind, dann kann einem schon schwindelig werden.

Und bitte nicht gleich in das nächste Reisebüro laufen und sich für eines der zahlreich angebotenen Versicherungspakete entscheiden. Wer es sich hier zu einfach macht, reist häufig teuer und ist dennoch nicht bedarfsgerecht versichert. Viele dieser Pakete enthalten oft eine Vielzahl verschiedener Versicherungen, von denen einige überflüssig sind.

Beispiel Urlaubshaftpflichtversicherung: Dieser Versicherungsschutz sollte bei jedem Menschen ganzjährig und nicht nur im Urlaub bestehen. Der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung ist also immer empfehlenswert und darin enthalten sind Schäden im Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr!

Prüfen Sie also, was in Ihren vorhandenen Versicherungen ohnehin schon bereits abgedeckt ist und sparen Sie so die teure Doppelversicherung. Vernünftiger ist es also, relevante Risiken gezielt zu versichern. Das gilt übrigens auch für Unfallrisiken, wenn diese im Alltag abgesichert sind, gelten sie auch im Ausland und bieten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als eine für drei Wochen abgeschlossene "Urlaubsversicherung".

Zu den empfehlenswerten Reiseversicherungen zählt in erster Linie die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für privat Krankenversicherte mehr als zweckmäßig.

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn hohe Kosten bei nicht Antritt anfallen, wie z.B. im Falle einer teuren Pauschalreise mit Hin- und Rückflug und Hotelkosten für mehreren Personen.

Eine Reisegepäckversicherung ist wegen vieler vertraglicher Leistungsbeschränkungen wenig sinnvoll. Wer den Versicherungsschutz nicht gefährden will, muss sich mindestens so vorsichtig verhalten, dass eigentlich nichts schiefgehen kann.

Autohaftpflicht im Ausland: Die Grüne Versicherungskarte.

Ein absolutes Muss für den Urlaub mit dem PKW ist natürlich die Grüne Versicherungskarte.

Diese bescheinigt dem Inhaber, dass seine Autohaftpflichtversicherung bis zu den vereinbarten Deckungssummen in ganz Europa gültig ist. Aber aufgepasst! Die Grüne Karte bestätigt nur den Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Mindestdeckungssummen - und die sind in manchen Ländern insbesondere in der Türkei sehr niedrig. Unsere Empfehlung, bitten Sie Ihre Versicherungsgesellschaft, die Police - gegebenenfalls gegen einen überschaubaren zusätzlichen Beitrag - auch für außereuropäische Länder auf unbegrenzte Deckung auszudehnen.

Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr in allen Ländern Pflicht ist, ist der „internationale Versicherungsnachweis“ in der Tasche immer ein Vorteil. Er enthält wesentliche Angaben über den Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherung sowie die Anschriften der ausländischen „Grüne-Karte-Büros“, an die sich auch ausländische Geschädigte wenden können, die von einem deutschen Autofahrer geschädigt wurden. Dort, wo die Grüne Karte Pflicht ist, kann es zudem sehr teuer werden, wenn man sie nicht dabei hat. Ein Europäischer Unfallbericht hilft, alle erforderlichen Daten des Unfallgegners und des Unfallhergangs umfangreich zu dokumentieren.

Vignetten: Mautgebühren zahlen oder Schwarzfahren? Wichtig zu wissen: Tempolimits im Ausland

Vignetten für Autobahnen und bestimmte Straßen?
Das merkt doch keiner!

Auf bundesdeutschen Autobahnen müssen sich Autoreisende noch keine Gedanken über Mautgebühren machen. Doch wenn es ins Ausland geht, dann kennen unsere Nachbarn kein Pardon: Auf nahezu allen europäischen Hauptreiserouten werden die Autofahrer zur Kasse gebeten. Dabei berechnen zwölf europäische Länder die Maut nach gefahrenen Autobahn-Kilometern, hier werden Sie in der Regel beim „Betreten“ der Autobahn zur Kasse gebeten und Schummler haben hier keine Chancen.

Der ADAC weist darauf hin, dass das „Schwarzfahren“ in Österreich verschärft wurde. Wer auf der Autobahn oder mautpflichtigen Schnellstraße ohne Vignette unterwegs ist, muss im Extremfall mit einem Bußgeld von 3.000,- Euro rechnen. Straffrei bleiben nur Sünder, wenn diese die Ersatzmaut in Höhe von 120,- Euro an Ort und Stelle entrichten.

Wer in der Schweiz ohne gültige Vignette unterwegs ist, zahlt umgerechnet rund 65,- Euro Strafe.

Planen Sie also in Ihr Urlaubsbudget die Kosten für Maut- und Autobahngebühren gleich fest mit ein. Eine großartige Hilfe bietet hier die Internetseite von www.kfz-auskunft.de, hier finden Sie unter dem Link „Autobahngebühren“ alle Angaben, die Sie benötigen, z.B. kostensparende Hinweise darauf, dass Sie Vignetten nicht immer für ein ganzes Jahr kaufen müssen, sondern eventuell auch nur für eine Woche oder einen Monat.

 

Ich geb Gas, ich will Spaß!

Der Spaß hört natürlich schlagartig auf, wenn Sie z.B. in Österreich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 Km/h bis zu 2.180,- Euro zahlen müssen. In Großbritannien wären Sie in solch einem Fall sogar mit bis zu 5.600,- Euro dabei. Norwegen gibt sich da bescheidener, aber 360,- Euro bei mehr als 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit sind auch kein Stimmungsbringer.

In den meisten europäischen Ländern gilt innerorts Tempo 50. In Großbritannien sind jedoch nur 48 km/h gestattet, Serbien erlaubt dagegen 60 km/h. Außerorts wird es unübersichtlicher, die Beschränkungen variieren laut ADAC zwischen 80 und 100 km/h. Auf der Autobahn ist in vielen Ländern Tempo 120 erlaubt. In Staaten wie Dänemark, Bulgarien, Tschechien und Ungarn kann sogar 130 km/h gefahren werden. Die Ausnahme bildet hier Norwegen, dort liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 90 km/h.

Vor der Reise sollten sich Urlauber deshalb informieren. „Tempolimit im Ausland“ ist das Stichwort.
Googlen Sie doch mal.

Promillegrenzen - Hände weg von Steuer, wenn Sie etwas getrunken haben!

Prost Mahlzeit!

Die Promillegrenzen (Stand 2010) in den einzelnen Ländern zeigen wir hier nur der Vollständigkeit halber. Im Urlaub gilt, was auch bei uns gilt: Hände weg von Steuer, wenn Sie etwas getrunken haben!

  • 0,8 Promille in England, Italien, Schweiz, Luxemburg
  • 0,5 Promille in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Jugoslawien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Türkei
  • 0,2 Promille in Norwegen, Polen, Schweden
  • 0,0 Promille in Ungarn, Rumänien, Slowakei, Tschechien

(Zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten)

Haustiere mitnehmen will gut vorbereitet sein.

Hund, Katze & Co.

Das Thema Haustier, Urlaub und Ausland kann nicht früh genug vorbereitet werden. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat z.B. der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen.

Den EU-Heimtierausweis gibt es beim Tierarzt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. Dezember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie Behandlungen gegen Bandwürmer und Zecken.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Man mag es kaum glauben, aber auch der deutsche Zoll hat hierzu wertvolle Informationen auf seiner Homepage www.zoll.de. Auch wer keine Haustiere hat oder sich aus dem Ausland ein Tier mitbringen möchte, findet hier wertvolle Hinweise. Und wenn Sie dann schon mal beim Zoll sind, können Sie sich dort auch hervorragend über alles informieren, was Sie mitnehmen und was Sie mitbringen dürfen.

Telefonieren am Steuer kann sehr teuer werden!

Telefonieren am Steuer

Telefonieren am Steuer sollte generell unterlassen werden und wird mitunter ebenfalls zu einem teuren Spaß: Während in Deutschland das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 40,- Euro plus ein Punkt in Flensburg kostet, kassieren die Niederländer 150,- Euro, die Italiener mindestens 155,- Euro. In Spanien ist sogar die Verwendung von Head-Sets untersagt. Wer es genau wissen möchte: www.autobild.de gibt derzeit auch aktuelle Tipps für einen Urlaub mit dem PKW.

 

 

Last but not least

Auch Warnwesten sollten inzwischen zur Standardausrüstung für Autourlauber gehören. Sie sind etwa in Österreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien und der Slowakei bereits vorgeschrieben. Die gelben oder orangefarbenen Westen müssen über das europäische Prüfzeichen EN 471 verfügen. Achten Sie beim Kauf darauf.

So, kommen Sie gut an und kommen Sie vor allem gesund und munter zurück.
Ihr Opel Rent Team

Abgebildete Fahrzeuge sind Modellbeispiele. Die Ausstattung der Mietwagen kann abweichen.